Seitenbereiche
Steuernews
für Heilberufe

Betreuungsrechtsreform

Gesetzesreform

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 4.5.2021, BGBl 2021 vom 12.5.2021) ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesreform wurden unter anderem die internationalen Vorgaben aus Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umgesetzt. Stärkeres Gewicht hat hierbei der Erforderlichkeitsgrundsatz erhalten. Ein Betreuer kann künftig nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist.

Selbstbestimmung und Wunschbefolgungspflichten

Die Gesetzesreform brachte vor allem mehr Selbstbestimmung für die Betreuten. Neu ist auch die gesetzliche Pflicht zur Wunschbefolgung durch den Betreuer. Der Betreuer muss danach unter Berücksichtigung aller Wünsche der betreuten Person handeln. Außerdem wurden die Rechte der Kinder im Vormundschafts- und Sorgerecht sowie die Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern deutlich gestärkt. So macht die tatsächliche Unterstützung eines Pflegebedürftigen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste einen Betreuer künftig überflüssig. Neu in das Eherecht eingefügt wurde ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: sebra - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.